Arbeitsbericht 2024
Inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit 2024 war weiterhin der Kampf um die Beseitigung der noch immer bestehenden grundgesetzwidrigen Ungerechtigkeiten aus der Rentenüberleitung bei verschiedenen Berufs- und Personengruppen der DDR. Die Aktivitäten erfolgten gemeinsam mit dem seit 2018 bestehenden „Runden Tisch Rentengerechtigkeit der Berufs- und Personengruppen der DDR“, der die Aktionen der verschiedenen Betroffenengruppen koordiniert. Über die Arbeit des Vereins Runder Tisch Rentengerechtigkeit kann man sich über die Homepage genauer informieren.
Die Petition der Seniorenvertretung der Stadt Halle an den Landtag vom 4. September 2023 zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. September 2021 bezogen auf die darin gestellte Forderung an den Bund für eine verbindliche Vereinbarung zur zusätzlichen Auflegung eines Gerechtigkeitsfonds, Pet. 8-A/ 00153 – Gesamtdeutsches Rentensystem – Gerechtigkeitsfonds, ist am 15. November 2023 erstmals im Petitionsausschuss behandelt worden. Der Vorsitzende der AG Renten konnte in Anhörung die Sachlage ausführlich begründen. Der Petitionsausschuss entschied, zunächst noch detailliertere Informationen dazu einzuholen. Am 6. Juni 2024 gab es dann die abschließende Beratung des Petitionsausschusses, in der der Vorsitzende der AG Renten und der Vertreter des Landessozialministeriums noch offene Fragen beantworten konnten. Dazu lag auch die Stellungnahme der Landesregierung vor, in der zwar auch die Berechtigung unseres Anliegens erneut bekräftigt wird, aber es werden noch keine konkreten Aktivitäten der Landesregierung benannt. Der Petitionsausschuss hat unserer Petition zugestimmt; die abschließende Beschlussfassung muss im Landtag erfolgen; ist aber noch nicht erfolgt. Immerhin gab es aufgrund unserer Aktivitäten am 22. Februar 2024 sogar eine Landtagsdebatte zum Thema Rentengerechtigkeit. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle sprach sich darin für eine Bundesratsinitiative aus, die auf die Schaffung eines Gerechtigkeitsfonds abzielt (Anlage 1). Wir können nur hoffen, dass die Bundesratsinitiative endlich auf den Weg gebracht und um deren Unterstützung durch den Bund und die anderen Bundesländer seitens der Landesregierung gekämpft wird. Auch mittels Leserbriefen in der „Mitteldeutschen Zeitung“ haben wir auf die Rentenproblematiken hingewiesen.
Unsere Aktivitäten im Verein „Runder Tisch Rentengerechtigkeit der DDR-Berufs- und Personengruppen waren im Jahr 2024 sehr umfangreich. Bereits im Januar haben wir den Ostbeauftragten Carsten Schneider schriftlich um einen Gesprächstermin gebeten, um mit ihm über den von uns geforderten Gerechtigkeitsfonds zu sprechen, denn schon im Januar war absehbar, dass beim, von der Bundesregierung im Jahr 2022 aufgelegten „Härtefallfonds“ (HFF) die Angehörigen der von uns vertretenen Gruppen praktisch ausgeschlossen sind. Der Ostbeauftragte war erneut nicht zu einem Gespräch bereit.
Ende Januar haben wir auch dem Bundessozialminister Hubertus Heil, allen Ost-Ministerpräsidenten und den Vorsitzenden von DGB, EVG, ver.di und IG BCE unter dem Betreff Gerechtigkeit für ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner – Die Schließung noch immer bestehender Gerechtigkeitslücken bei der Überleitung der DDR-Renten- und Versorgungssysteme in bundesdeutsches Recht ist mit dem „Härtefallfonds“ nicht erfolgt – Schreiben zugesandt. Nicht von allen Adressaten kam eine Antwort. Die wenigen, die geantwortet haben, verwiesen lediglich darauf, dass die derzeitige Regierungskoalition nicht bereit sei, in dieser Frage noch etwas zu tun.
Im Februar 2024 haben in einer Presseerklärung festgestellt, dass der HFF aufgrund der drastischen Ausschlusskriterien (u.a. Anspruch nur bei max. 830,00 Euro Rente) dem eigentlichen Ziel und dem jahrelangen Kampf der Betroffenen um ihre gesetzlichen Renten- und Versorgungsansprüche nicht gerecht wird (Anlage 2).
Am 29. Juni 2024 haben wir in Chemnitz gemeinsam mit dem DGB Sachsen unter dem Motto „GERECHTE RENTE FÜR ALLE“ eine gut besuchte Rentenkonferenz durchgeführt. Neben einem Impuls-Referat „Pro Gerechtigkeitsfonds“ gab es eine Podiumsdiskussion zu diesem Thema, bei der auch der Vorsitzende unserer AG Renten im Podium mit diskutierte (Foto 1)
Im August haben wir nach einem ersten Gespräch mit dem MZ-Chefredakteur Marc Rath ein weiteres Gespräch mit einem MZ-Redakteur zur Thematik „Nazirentengewährung in der Bundesrepublik“ durchgeführt. Ein sehr aktives Vorstandsmitglied des Runden Tischs hat dazu fundiert recherchiert (unter anderem unter Nutzung von Daten des Simon-Wiesenthal-Centers) und eine umfassende Ausarbeitung mit Quellen-Angaben vorgelegt. Wir sehen es als erforderlich an, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit stärker publik gemacht wird. Zu dieser Problematik haben wir uns mit Schreiben vom 20. August 2024 unter dem Betreff „Rentenrecht in der Bundesrepublik Deutschland – Werden ostdeutsche Berufs- und Personengruppen schlechter gestellt als Nazi-Täter?“ auch direkt an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt. Die absolut unbefriedigende Antwort kam dann zwar aus dem Bundeskanzleramt, aber war nur unterschrieben von irgendeinem Mitarbeiter eines Beamten. Darin hieß es: Zur Einordnung ihrer Kritik, wonach NS-Täter besser gestellt seien als die von Ihnen vertretenen Berufsgruppen möchte ich auf folgendes verweisen: Zu den Daten des Daten Simon-Wiesenthal-Centers: Dafür dass es bei 76.000 Verdächtigen nur 99 Leistungsversagungen gegeben hätte, gäbe es vielfältige Gründe. Auf solch eine lapidare Antwort wird es noch eine scharfe Erwiderung unsererseits geben.
Im Rahmen der vom Ostbeauftragten Carsten Schneider initiierten Veranstaltung „Ostdeutschland 2030 – Gemeinsam auf dem Weg“ am 28. September 2024 wurde Carsten Schneider vom Vorsitzenden der AG Renten nochmals direkt angesprochen, um einen Termin für ein notwendiges Fachgespräch zur Thematik Gerechtigkeitsfonds zu bekommen. Carsten Schneider war abermals nicht dazu bereit.
Am 24. Oktober 2024 fand die Mitgliederversammlung des „Vereins Runder Tisch Rentengerechtigkeit der DDR-Berufs- und Personengruppen e.V.“ in Leipzig statt. Sie wurde vom Vorsitzenden der AG Renten geleitet, der auch Vorsitzender dieses Vereins ist (Foto 2 und 3).
Auf dieser Mitgliederversammlung wurde eine Resolution als Appell an die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien verabschiedet: „34 Jahre Wiedervereinigung – Noch immer grundgesetzwidrige Benachteiligung der Ostrentner“. (Auf der Homepage des Vereins eingestellt).
Der Appell enthält die Forderung an die Parteien, in die Wahlprogramme für die Bundestagswahl 2025 die folgenden wichtigen Themen einzuarbeiten
1. Eine wirklich zukunftsfähige Rentenreform zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung mit Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung von abhängig Beschäftigten und Beamten sowie Selbstständigen bei Renten/Pensionen
2. Im 35. Jahr nach der Wiedervereinigung müssen endlich konkrete Schritte zur Entschädigung der Angehörigen der DDR-Berufs- und Personengruppen eingeleitet werden, damit es eine angemessene Wiedergutmachung für die grundgesetzwidrige Aberkennung ihrer gesetzlichen Renten- und Versorgungsansprüche durch die Bundesrepublik gibt (Gerechtigkeitsfonds).
Wir haben als Arbeitsgruppe Renten, trotz der schwierigen Situation, die Verpflichtung unseren Kampf um Recht und Gerechtigkeit weiterzuführen und nicht aufzugeben.
Die Bundestagswahlen 2025 sind praktisch die letzte Chance, die „biologische Lösung“ zu verhindern.
Nur wenn der „Gerechtigkeitsfonds“ für die DDR-Berufs- und Personengruppen geschaffen wird, wird es die soziale Einheit auch für die Rentner geben.
Ostdeutsche Bürger dürfen nicht weiterhin Bürger zweiter oder gar dritter Klasse sein!
Anlage 01: PM Runder Tisch Rentengerechtigkeit 7. Februar 2024
Anlage 02: Pähle: Dickes Brett noch einmal vornehmen
1. Mai 2022 auf dem Marktplatz in Halle
1. Mai 2022 auf dem Marktplatz in Halle im Dialog
Mitglieder der Arbeitsgruppe Rente beim "Runder Tisch Rente" in Leipzig am 25.02.2022
Foto: Dietmar Polster