Arbeitsbericht 2025
Die Durchführung von Arbeitsberatungen der AG Rente war im Jahr 2025 nicht mehr möglich. Inzwischen sind weitere frühere Mitglieder verstorben, andere sind altersbedingt ausgeschieden. Mit den nur noch wenigen aktiven Mitstreitern konnten nur noch Kontakte per Telefon oder E-Mail geführt werden. Das Ringen um soziale Gerechtigkeit für die Ost-Rentnergenerationen wurde unabhängig davon aber durch den Vorsitzenden intensiv weitergeführt.
Auch 2025 war weiterhin der Kampf um die Beseitigung der noch immer bestehenden grundgesetzwidrigen Ungerechtigkeiten aus der Rentenüberleitung bei verschiedenen Berufs- und Personengruppen der DDR das Hauptthema. Die vielfältigen Aktivitäten erfolgten gemeinsam mit den anderen Vertretern des Vereins „Runder Tisch Rentengerechtigkeit der Berufs- und Personengruppen der DDR“ (RTR). Der Vorsitzende der AG Renten ist einer der beiden Vorsitzenden dieses Vereins, über dessen Arbeit man sich über die Homepage des Vereins genauer informieren kann.
Zur Petition der Seniorenvertretung der Stadt Halle an den Landtag, Pet. 8-A/ 00153 – Gesamtdeutsches Rentensystem – Gerechtigkeitsfonds, gab es keinen Beschluss des Landtags zur Aufforderung der Landesregierung etwas in Richtung Bund für den im Koalitionsvertrag geforderten Gerechtigkeitsfonds zu tun. Begründung: Der Bund sei dazu nicht mehr bereit.
Unsere Aktivitäten im Verein „Runder Tisch Rentengerechtigkeit der DDR-Berufs- und Personengruppen“ (RTR) waren im Jahr 2025 umfangreicher als zunächst geplant. Grund dafür war das Scheitern der Ampelkoalition, infolgedessen es zur Neuwahl des Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 kam. Uns war klar, dass wir uns nach der BT-Wahl an die neugewählten Bundestagsabgeordneten der Ost-Bundesländer und an die im 21. Bundestag vertretenen Parteien wenden mussten, um die letzte Chance zu nutzen, dass in der neuen Legislaturperiode im 35. Jahr nach der Wiedervereinigung doch noch der Gerechtigkeitsfond aufgelegt und damit auch die so oft versprochene soziale Einheit auf dem Rentengebiet vollzogen wird.
Bereits im Vorfeld der BT-Wahl haben wir noch im Dezember 2024 die Parteivorstände aller im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien angeschrieben und diese aufgefordert, den „Gerechtigkeitsfonds“ in ihr Bundestagswahlprogramm aufzunehmen. Keine der Parteien ist unserem Anliegen gefolgt.
Bereits am 17. Januar 2025, also auch noch vor der BT-Wahl, nutzte der AG-Vorsitzende bei einem „Townhall-Meeting“ in Halle die Chance, um dem Noch-Bundeskanzler und SPD-Spitzenkandidaten Olaf Scholz persönlich ein Schreiben mit der Forderung nach dem Gerechtigkeitsfonds zu übergeben (Anlage). Es gab keine Antwort.

Am 9. Januar 2025 fand ein Gespräch beim DGB-Bundesvorstand mit dem Leiter der Abt. Sozialpolitik Markus Hofmann und Vertretern der Gewerkschaften ver.Di und EVG statt. Die Gewerkschaften sagten dem Runden Tisch Unterstützung zu und nahmen die Forderung nach einem Gerechtigkeitsfonds in den Forderungskatalog für die BT-Wahlen auf (Anlage).
Am 23. Januar nahm der AG-Vorsitzende an einem gemeinsam mit dem DGB Sachsen organisierten Wahlforum zum Thema Rentenpolitik teil. Diskutiert wurde in Anwesenheit zahlreicher Zuhörer mit Bundestagskandidaten von fünf Parteien (Foto).

Am 5. Februar 2025 nahm der AG-Vorsitzende auf Einladung des Landtags an einer Beratung des Sozialausschusses des Landtags im Plenarsaal zu einem Antrag der Fraktion die Linke „Landesfonds Rentengerechtigkeit – Anerkennung für ostdeutsche Lebensleistung“ teil, gab dort eine Stellungnahme ab und beantwortete Fragen der MDL:
Am 17. März 2025, also nach der Bundestagswahl, wurden die Parteivorstände von CDU und SPD sowie die MdB der Ost-Bundesländer erneut angeschrieben. Diesen Schreiben haben wir einen Entwurf eines BT-Antrags für einen Gerechtigkeitsfonds zugesandt. Auch diesmal gab es keine Reaktion der angeschriebenen Politiker.
Der Gerechtigkeitsfonds wurde, entgegen unserer Forderung, nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Nun stand die Frage, ob noch Bereitschaft besteht, diesen Fonds als Thematik in der geplanten Rentenkommission zu platzieren. Deshalb wurden dazu Bundeskanzler Merz, Vizekanzler Klingbeil, Bundessozialministerin B. Bas und die neue Ostbeauftragte Elisabeth Kaiser angeschrieben. Der Titel dieser Schreiben war „35 Jahre Wiedervereinigung – Endlich Gerechtigkeit für Ostrentner“. Im Schreiben an Bundeskanzler Merz heißt es u.a.: „Bei Ihrer Vereidigung vor wenigen Wochen haben Sie mit dem Eid gelobt, „das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werden.“ Das dürfen, so sehen wir dies als seit 1990 Neubundesbürger, nicht nur leere Worte sein! Wir haben den Bundeskanzler auch auf die Tatsache hingewiesen, dass in der Bundesrepublik seit über 70 Jahren ehemalige Mitglieder der Hitler-Wehrmacht, der Waffen-SS und anderen NS-Verbrecherorganisationen sowie deren Hinterbliebene Milliardenbeträge aus Steuergeldern für Alters- und Kriegsopferrenten erhalten“.
Lediglich vom „Arbeitsstab Ost“ kam auf unsere eine kurze Antwort mit der Erklärung, dass „Frau Staatsministerin Kaiser bezüglich eines Gesprächs in dieser Legislaturperiode auf uns zukommen wird“..
Wegen der ausbleibenden Antworten der zuständigen Minister und des Bundeskanzlers haben wir diese Minister dann im Juli und August erneut angeschrieben, sind dabei sehr deutlich geworden, Im Schreiben der beiden Vorsitzenden des Runden Tischs an Lars Klingbeil haben wir die Frage gestellt: „Warum wird, verdammt noch mal, von unserer SPD nichts getan, dass DDR-Rentner, denen in der Bundesrepublik ihre gesetzliche Renten- und Zusatzversorgungsansprüche grundgesetzwidrig nicht gewährt werden, endlich, nach jahrzehntelanger Diskriminierung in der Bundesrepublik, eine angemessene Entschädigung im Rahmen eines Gerechtigkeitsfonds bekommen? Wollt ihr wirklich die biologische Lösung?
In Vorbereitung der Mitgliederversammlung des RTR am 23. Oktober 2025 haben wir die Ostbeauftragte, Staatsministerin Elisabeth Kaiser erneut zu unserer Versammlung eingeladen. Aus „terminlichen Gründen“ konnte sie nicht teilnehmen, hat auch nicht die von uns gewünschte Stellungnahme geschickt. Die erst nach unserer Mitgliederversammlung bei uns eingegangenen e-Mails vom Arbeitsstab Ost, die ein Versuch der Begründung für das Nichtstun waren, wurden von uns mit klarer Argumentation zurückgewiesen.
Fazit der Mitgliederversammlung, auf der der Vorstand des RTR Rechenschaft über seine Arbeit abgegeben hat, war: Wir finden kein Gehör mehr, weder bei den politisch Verantwortlichen, noch bei den bisher uns unterstützenden Gewerkschaften. Letztere haben sich der Politik untergeordnet, ebenso die uns bisher unterstützenden OST-MdB und Ost-Politiker. Lediglich DIE LINKE ist noch ein Sprachrohr für uns. Inzwischen gibt es auch einen BT-Antrag der AFD. Der früher zeitweise vorhandene politische Wille der Parteien, meist wenn sie in Opposition waren, ist nicht mehr vorhanden. Selbst die Medien wurden absolut zurückhaltend, lediglich in der Mitteldeutschen Zeitung wird noch über unser Thema berichtet. In der MZ wurden meist unsere Leserbriefe noch abgedruckt. Sogar in der Jubiläumsausgabe am 6./7. September2025 gab es im „Blick“ einen sehr guten Artikel unter der Überschrift „Wertschätzung fehlt“.
Auf Grund dieser Situation und wegen der Tatsache, dass viele Mitglieder den Glauben an eine reale Chance nach Gerechtigkeit verloren haben, hat die Mitgliederversammlung beschlossen, den Verein „Runder Tisch Rentengerechtigkeit der DDR-Berufs- und Personengruppen“ e.V. zum 31. Dezember 2025 aufzulösen. Die einzelnen Gruppen werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiter um Recht und Gerechtigkeit ringen. Es wird aber eingeschätzt, dass die politisch Verantwortlichen absolut nicht bereit sind, noch etwas zu tun. Unser Ringen um die letzte Chance, die „biologische Lösung“ zu verhindern, ist wohl praktisch verloren. Damit wird es auf Dauer keine soziale Einheit auf dem Rentengebiet geben.
Ostdeutsche Bürger sind weiterhin Bürger zweiter oder gar dritter Klasse!
Anlagen:
Anlage 01: Niemand traut sich an das Rentenproblem
Anlage 02: Offene Fragen der Einheit
Anlage 03: Ostrentner bleiben die Verlierer
Anlage 04: Um die soziale Einheit kümmern
Anlage 05: Der Ost-Beauftragte ist nur ein Alibi-Posten
Gespräch „Runder Tisch Rentengerechtigkeit“ beim
DGB-Bundesvorstand am 9. Januar 2023 in Berlin
Teilnehmer: Koll. Markus Hofmann, DGB, Abt-Leiter Sozialpolitik des DGB
Koll. Ingo Schäfer, DGB, verantwortlich für Seniorenpolitik
Kollegin Judith Kerschbaumer, verDi, (per Video zugeschaltet)
Koll. Steffen Bosecker, EVG
Kollegin Sabine Wolf, EVG
. Kollegin Marion Kerstens, EVG
Dietmar Polster, RT Rentengerechtigkeit
Kl.-Dieter Weißenborn, RT Rentengerechtigkeit
(angekündigt: Koll. Straßburger, IG BCE)
Es gab ein gutes Gespräch zum Erfordernis des Gerechtigkeitsfonds. Wir haben uns dafür bedankt, dass der DGB unsere Forderung nach einem Gerechtigkeitsfonds nun in sein Forderungsprogramm für die nächste Bundestagswahl aufgenommen hat. Markus Hofmann hat bekräftigt, dass auch die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi voll dahintersteht
Gemeinsam haben wir herausgearbeitet, dass diese Forderung unbedingt in den Koalitionsvertag der nächsten Bundesregierung aufgenommen werden muss, wenn überhaupt noch eine Chance besteht, diesen zu schaffen, denn sonst drohe die „biologische Lösung“.
Deshalb haben wir bereits einen Termin für ein Gespräch nach der Bundestagswahl vereinbart, um zu beraten, wie wir gemeinsam in Richtung künftige Bundesregierung vorgehen können. Der Termin dafür ist der 13. März 2025, 13.00 – 14.00 Uhr.
Kl.-Dieter Weißenborn
Arbeitsbericht 2024
Inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit 2024 war weiterhin der Kampf um die Beseitigung der noch immer bestehenden grundgesetzwidrigen Ungerechtigkeiten aus der Rentenüberleitung bei verschiedenen Berufs- und Personengruppen der DDR. Die Aktivitäten erfolgten gemeinsam mit dem seit 2018 bestehenden „Runden Tisch Rentengerechtigkeit der Berufs- und Personengruppen der DDR“, der die Aktionen der verschiedenen Betroffenengruppen koordiniert. Über die Arbeit des Vereins Runder Tisch Rentengerechtigkeit kann man sich über die Homepage genauer informieren.
Die Petition der Seniorenvertretung der Stadt Halle an den Landtag vom 4. September 2023 zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. September 2021 bezogen auf die darin gestellte Forderung an den Bund für eine verbindliche Vereinbarung zur zusätzlichen Auflegung eines Gerechtigkeitsfonds, Pet. 8-A/ 00153 – Gesamtdeutsches Rentensystem – Gerechtigkeitsfonds, ist am 15. November 2023 erstmals im Petitionsausschuss behandelt worden. Der Vorsitzende der AG Renten konnte in Anhörung die Sachlage ausführlich begründen. Der Petitionsausschuss entschied, zunächst noch detailliertere Informationen dazu einzuholen. Am 6. Juni 2024 gab es dann die abschließende Beratung des Petitionsausschusses, in der der Vorsitzende der AG Renten und der Vertreter des Landessozialministeriums noch offene Fragen beantworten konnten. Dazu lag auch die Stellungnahme der Landesregierung vor, in der zwar auch die Berechtigung unseres Anliegens erneut bekräftigt wird, aber es werden noch keine konkreten Aktivitäten der Landesregierung benannt. Der Petitionsausschuss hat unserer Petition zugestimmt; die abschließende Beschlussfassung muss im Landtag erfolgen; ist aber noch nicht erfolgt. Immerhin gab es aufgrund unserer Aktivitäten am 22. Februar 2024 sogar eine Landtagsdebatte zum Thema Rentengerechtigkeit. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle sprach sich darin für eine Bundesratsinitiative aus, die auf die Schaffung eines Gerechtigkeitsfonds abzielt (Anlage 1). Wir können nur hoffen, dass die Bundesratsinitiative endlich auf den Weg gebracht und um deren Unterstützung durch den Bund und die anderen Bundesländer seitens der Landesregierung gekämpft wird. Auch mittels Leserbriefen in der „Mitteldeutschen Zeitung“ haben wir auf die Rentenproblematiken hingewiesen.
Unsere Aktivitäten im Verein „Runder Tisch Rentengerechtigkeit der DDR-Berufs- und Personengruppen waren im Jahr 2024 sehr umfangreich. Bereits im Januar haben wir den Ostbeauftragten Carsten Schneider schriftlich um einen Gesprächstermin gebeten, um mit ihm über den von uns geforderten Gerechtigkeitsfonds zu sprechen, denn schon im Januar war absehbar, dass beim, von der Bundesregierung im Jahr 2022 aufgelegten „Härtefallfonds“ (HFF) die Angehörigen der von uns vertretenen Gruppen praktisch ausgeschlossen sind. Der Ostbeauftragte war erneut nicht zu einem Gespräch bereit.
Ende Januar haben wir auch dem Bundessozialminister Hubertus Heil, allen Ost-Ministerpräsidenten und den Vorsitzenden von DGB, EVG, ver.di und IG BCE unter dem Betreff Gerechtigkeit für ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner – Die Schließung noch immer bestehender Gerechtigkeitslücken bei der Überleitung der DDR-Renten- und Versorgungssysteme in bundesdeutsches Recht ist mit dem „Härtefallfonds“ nicht erfolgt – Schreiben zugesandt. Nicht von allen Adressaten kam eine Antwort. Die wenigen, die geantwortet haben, verwiesen lediglich darauf, dass die derzeitige Regierungskoalition nicht bereit sei, in dieser Frage noch etwas zu tun.
Im Februar 2024 haben in einer Presseerklärung festgestellt, dass der HFF aufgrund der drastischen Ausschlusskriterien (u.a. Anspruch nur bei max. 830,00 Euro Rente) dem eigentlichen Ziel und dem jahrelangen Kampf der Betroffenen um ihre gesetzlichen Renten- und Versorgungsansprüche nicht gerecht wird (Anlage 2).
Am 29. Juni 2024 haben wir in Chemnitz gemeinsam mit dem DGB Sachsen unter dem Motto „GERECHTE RENTE FÜR ALLE“ eine gut besuchte Rentenkonferenz durchgeführt. Neben einem Impuls-Referat „Pro Gerechtigkeitsfonds“ gab es eine Podiumsdiskussion zu diesem Thema, bei der auch der Vorsitzende unserer AG Renten im Podium mit diskutierte (Foto 1)
Im August haben wir nach einem ersten Gespräch mit dem MZ-Chefredakteur Marc Rath ein weiteres Gespräch mit einem MZ-Redakteur zur Thematik „Nazirentengewährung in der Bundesrepublik“ durchgeführt. Ein sehr aktives Vorstandsmitglied des Runden Tischs hat dazu fundiert recherchiert (unter anderem unter Nutzung von Daten des Simon-Wiesenthal-Centers) und eine umfassende Ausarbeitung mit Quellen-Angaben vorgelegt. Wir sehen es als erforderlich an, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit stärker publik gemacht wird. Zu dieser Problematik haben wir uns mit Schreiben vom 20. August 2024 unter dem Betreff „Rentenrecht in der Bundesrepublik Deutschland – Werden ostdeutsche Berufs- und Personengruppen schlechter gestellt als Nazi-Täter?“ auch direkt an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt. Die absolut unbefriedigende Antwort kam dann zwar aus dem Bundeskanzleramt, aber war nur unterschrieben von irgendeinem Mitarbeiter eines Beamten. Darin hieß es: Zur Einordnung ihrer Kritik, wonach NS-Täter besser gestellt seien als die von Ihnen vertretenen Berufsgruppen möchte ich auf folgendes verweisen: Zu den Daten des Daten Simon-Wiesenthal-Centers: Dafür dass es bei 76.000 Verdächtigen nur 99 Leistungsversagungen gegeben hätte, gäbe es vielfältige Gründe. Auf solch eine lapidare Antwort wird es noch eine scharfe Erwiderung unsererseits geben.
Im Rahmen der vom Ostbeauftragten Carsten Schneider initiierten Veranstaltung „Ostdeutschland 2030 – Gemeinsam auf dem Weg“ am 28. September 2024 wurde Carsten Schneider vom Vorsitzenden der AG Renten nochmals direkt angesprochen, um einen Termin für ein notwendiges Fachgespräch zur Thematik Gerechtigkeitsfonds zu bekommen. Carsten Schneider war abermals nicht dazu bereit.
Am 24. Oktober 2024 fand die Mitgliederversammlung des „Vereins Runder Tisch Rentengerechtigkeit der DDR-Berufs- und Personengruppen e.V.“ in Leipzig statt. Sie wurde vom Vorsitzenden der AG Renten geleitet, der auch Vorsitzender dieses Vereins ist (Foto 2 und 3).

Auf dieser Mitgliederversammlung wurde eine Resolution als Appell an die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien verabschiedet: „34 Jahre Wiedervereinigung – Noch immer grundgesetzwidrige Benachteiligung der Ostrentner“. (Auf der Homepage des Vereins eingestellt).

Der Appell enthält die Forderung an die Parteien, in die Wahlprogramme für die Bundestagswahl 2025 die folgenden wichtigen Themen einzuarbeiten
1. Eine wirklich zukunftsfähige Rentenreform zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung mit Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung von abhängig Beschäftigten und Beamten sowie Selbstständigen bei Renten/Pensionen
2. Im 35. Jahr nach der Wiedervereinigung müssen endlich konkrete Schritte zur Entschädigung der Angehörigen der DDR-Berufs- und Personengruppen eingeleitet werden, damit es eine angemessene Wiedergutmachung für die grundgesetzwidrige Aberkennung ihrer gesetzlichen Renten- und Versorgungsansprüche durch die Bundesrepublik gibt (Gerechtigkeitsfonds).
Wir haben als Arbeitsgruppe Renten, trotz der schwierigen Situation, die Verpflichtung unseren Kampf um Recht und Gerechtigkeit weiterzuführen und nicht aufzugeben.
Die Bundestagswahlen 2025 sind praktisch die letzte Chance, die „biologische Lösung“ zu verhindern.
Nur wenn der „Gerechtigkeitsfonds“ für die DDR-Berufs- und Personengruppen geschaffen wird, wird es die soziale Einheit auch für die Rentner geben.
Ostdeutsche Bürger dürfen nicht weiterhin Bürger zweiter oder gar dritter Klasse sein!
Anlage 01: PM Runder Tisch Rentengerechtigkeit 7. Februar 2024
Anlage 02: Pähle: Dickes Brett noch einmal vornehmen

1. Mai 2022 auf dem Marktplatz in Halle

1. Mai 2022 auf dem Marktplatz in Halle im Dialog

Mitglieder der Arbeitsgruppe Rente beim "Runder Tisch Rente" in Leipzig am 25.02.2022
Foto: Dietmar Polster
